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Artikel 146 Grundgesetz 1990

Entscheidend für die Gültigkeit des Grundgesetzes: Artikel 146

Ein Blick in die Geschichte des Grundgesetzes

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 in Kraft und bildet die Grundlage für die Rechtsordnung des Landes. Artikel 146 dieses Gesetzes regelt die Gültigkeit des Grundgesetzes und besagt, dass es seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk beschlossen wurde.

Artikel 146 im Grundgesetz seit 1990

Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurde Artikel 146 dahingehend geändert, dass das Grundgesetz auch nach der Vollendung der deutschen Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gelten sollte. Diese Änderung war notwendig, um die Gültigkeit des Grundgesetzes in den neu hinzugekommenen Bundesländern zu gewährleisten.

Bedeutung von Artikel 146

Artikel 146 ist von zentraler Bedeutung für die Gültigkeit des Grundgesetzes. Er stellt sicher, dass das Grundgesetz die Verfassung für das gesamte deutsche Volk bleibt, unabhängig von politischen oder historischen Veränderungen. Die Gültigkeit des Grundgesetzes ist ein Garant für die Rechtsstaatlichkeit und die grundlegenden Freiheiten in Deutschland.


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